Teilnahmebedingungen

first hand möchte einen Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen, pädagogisch sinnvollen und sozial verträglichen Entwicklung in Costa Rica leisten. Dies geschieht auf der Basis eines interkulturellen Austausches, der sowohl den Freiwilligen als auch den Einheimischen Kenntnisse über andere Lebensansichten und Lebensweisen ermöglicht sowie Verständnis für die Andersartigkeit und gegenseitigen Respekt fordert und fördert.

Aufgaben und Pflichten der Freiwilligen

  1. Der Dienst hat freiwilligen Charakter es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Übernahme in ein vertragliches Arbeitsverhältnis gegenüber den betreffenden Organisationen.
  2. Der Freiwilligendienst umfasst die folgenden Aufgaben, die je nach den spezifischen Erfordernissen des Einsatzortes variieren können:
    • Schulen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von (außer)schulischen Angeboten incl. Besorgung bzw. Erstellung der erforderlichen Arbeitsmaterialien; Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen
    • Regenwald Lodge: Anpflanzungen, Wegpflege, Arbeit mit den guardabosques (Waldpfleger), weitere Aufgaben nach Absprache mit der Lodge Leitung
    • Schildkröten Camps: Strandpatrouillen, Bewachung und Pflege des viveros, Freilassung von Schildkrötenbabies, Strandsäuberung, Instandhaltung
    • Papageien Station: Beschaffung und Zubereitung von Futter, Fütterung, Instandhaltung, Verschönerung und Säuberung der Vogelhäuser, Verhaltensbeobachtung
    • Ökofinca: Mitarbeit in der organischen Landwirtschaft und in der Tierhaltung, Umgang mit medizinischen Pflanzen
    • Wildtierstation: Futtervorbereitung, Mitarbeit bei Fütterung und Tierpflege, Säuberung und Instandhaltung der Anlage
  3. Der Freiwilligendienst geschieht auf eigene Gefahr. Für jeglichen Unfall, der im Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit passiert, bestehen keinerlei Haftungsansprüche gegen first hand, das Ministerio de Educación, das Ministerio de Ambiente y Energía oder gegen einen anderen Projektpartner. Der Freiwillige verpflichtet sich, für einen ausreichenden Krankheits-, Unfall- und sonstigen Versicherungsschutz zu sorgen.
  4. Die Einnahme von Drogen/Alkohol ist in allen Projekten verboten und führt zum Ausschluss aus dem Projekt!
  5. Während des Aufenthaltes müssen die Unterkunftsbedingungen und das Essen, soweit es ortsüblichen Gegebenheiten entspricht, akzeptiert, sowie die Regeln, Gebräuche und Sitten des soziokulturellen Umfeldes respektiert werden. Andernfalls kann der Freiwillige aus dem Programm ausgeschlossen werden.
    • Insbesondere für das Schulprojekt gilt: angemessene Kleidung, eine positive Grundeinstellung, „Komm' jeden Tag mit einem Lächeln in die Schule!“, Vertrauenswürdigkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, keine private Handy-/Internetnutzung während der Angebote!
    • Für alle Projekte gilt: Selbständigkeit: nicht Herumsitzen und warten, bis man dir Arbeit gibt – schau, was getan werden muss, ggf. kurz rückfragen und anfangen (aufräumen, fegen, Unkraut jäten ...).
    • Für alle Projekte gilt: KEINE Handy- bzw. Internetnutzung während der Arbeit!
  6. Alle vorsätzlichen Handlungen, die die psychische und physische Gesundheit gefährden müssen unterlassen werden. Insbesondere sind die von first hand bereitgestellten Informationen (Infopaket und Einführungsgespräch) zur Sicherheit im Land, zum Umgang mit den Menschen und der Natur aufmerksam zu lesen und zu berücksichtigen.
  7. Die Projektkosten müssen spätestens 3 Wochen vor Projektstart auf dem first hand Konto in Costa Rica eingegangen sein.
  8. Fahrt- und Abholungskosten, zusätzliche Essenskosten, Getränke, Exkursionen etc. gehen auf  eigene Rechnung. Bei einem Projektwechsel gehen die Fahrtkosten und u.U. notwendige Übernachtungen während der Fahrt ebenfalls auf eigene Rechnung.
  9. Projektabbruch: Falls das Projekt vorzeitig aus eigenem Antrieb verlassen wird, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Projektkosten. Gebuchte, bestätigte und damit reservierte Projekte können nicht vor Ort verschoben, ausgetauscht oder umgebucht werden. Längere Exkursionen während der Projektzeit müssen frühzeitig mit den Betreuern vor Ort abgesprochen werden. Falls ein begründeter Anlass für die vorzeitige Beendigung des Projektes besteht (Krankheit etc.), muss der örtliche Betreuer umgehend informiert werden.
  10. Projektverlängerungen dürfen nur über first hand erfolgen und dürfen nicht privat mit Familien oder Projekten ausgehandelt werden.

Aufgaben und Pflichten von first hand

  1. Bereitstellung von Informationsmaterial und Beantwortung von Fragen im Vorfeld sowie Beratung bei behördlichen Angelegenheiten
  2. Organisation der Abholung der Freiwilligen vom Flughafen und  Transport zur Gastfamilie/Projekt; detaillierte Anreisebeschreibungen bei Projektwechseln - die Transportkosten und evt. notwendige Übernachtungen auf dem Weg müssen selbst bezahlt werden
  3. Auswahl und Bereitstellung eines geeigneten Projektortes und einer Gastfamilie, wobei die individuellen Bedürfnisse der Freiwilligen so weit wie möglich berücksichtigt werden
  4. Einführungsgespräch, Einweisung in das Dorf, in das Schulprojekt und in die Familie
  5. first hand Ansprechpartner telefonisch und/oder per Mail erreichbar
  6. Unterstützung, soweit erforderlich und möglich, bei der Organisation der Angebote und Planung von größeren Veranstaltungen; pädagogische Hilfe im Konfliktfall mit Kindern, Lehrern oder der Familie
  7. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Projektes aus begründetem Anlass wird in Absprache mit dem Betreuer vor Ort eine individuelle Lösung gefunden.
  8. Ausstellung eines Zertifikats nach der Beendigung der Freiwilligenarbeit und Erhalt eines Erfahrungsberichtes

Ich verstehe und akzeptiere die vorstehenden Regeln, das Profil des Freiwilligendienstes sowie die Aufgaben und Pflichten der Freiwilligen und first hand. Mit meiner Anmeldung bei first hand stimme ich diesen Teilnahmebedingungen zu.

Hier können die Teilnahmebedingungen als PDF heruntergeladen werden.